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   VG Freiburg, 13.12.2012 - 3 K 2074/12   

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VG Freiburg, 13.12.2012 - 3 K 2074/12 (https://dejure.org/2012,40492)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13.12.2012 - 3 K 2074/12 (https://dejure.org/2012,40492)
VG Freiburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 3 K 2074/12 (https://dejure.org/2012,40492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagung einer Spielhallenkonzession auf der Grundlage der Glücksspielgesetze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Neuerteilung einer Spielhallenerlaubnis nach einem Betreiberwechsel und vor Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages bzw. des Landesglücksspielgesetzes

  • vdai.de PDF

    Erlaubnispflicht einer Spielhalle nach §§ 41 f. LGlüG B.-W. und §§ 24 f. GlüStV bei Betreiberwechsel.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnungsrecht - Spielhallenerlaubnis; Betreiberwechsel; Neukonzessionierung; Sachbezogene Voraussetzungen; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VG Freiburg, 13.12.2012 - 3 K 2074/12
    Das ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht im Einzelfall Gründe des Vertrauensschutzes eine andere Beurteilung gebieten (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 -, BVerfGE 101, 239).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Für die Zulässigkeit einer solchen Wechselnutzung kann die Klägerin auch nichts aus dem von ihr angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.12.2012 (3 K 2074/12) ableiten, denn die dort offenbar erfolgte Genehmigung einer derartigen Wechselnutzung (siehe Rn. 2 in Juris) erfolgte am 19.10.2006 (a.a.O., Rnrn. 1 und 2) und damit vor Inkrafttreten des LNRSchG.
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

    Damit wird rechtserheblich, ob für die Anwendung der - kurzen - einjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV im Falle eines zwischenzeitlichen Inhaberwechsels auf die Erteilung der Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO an den neuen Betreiber abzustellen ist, wie der Antragsgegner es unter Hinweis auf die Entscheidung des VG Freiburg vom 13. Dezember 2012 (Az. 3 K 2074/12, juris) vertritt, oder ob die letzte - vor dem Stichtag erfolgte - Erteilung der Erlaubnis für die Spielhalle an die Betriebsvorgängerin, die den zuletzt unter altem Recht genehmigten legalen Zustand reflektiert, und deren (verbleibende) Geltungsdauer maßgeblich ist.

    Das VG Freiburg ist im Übrigen von seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Aussetzung des Sofortvollzuges aus dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 (aaO), auf die der Antragsgegner sich noch stützt, inzwischen abgerückt (vgl. Beschl. v. 10.10.2013 - 5 K 1260/13 -, juris).

  • VG Freiburg, 30.07.2013 - 4 K 1107/13

    Verfassungswidrigkeit des GlSpielG BW; Erlass einer einstweiligen Anordnung nur

    Danach ist bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich (vgl. § 53 Abs. 1 LGlüG und ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 13.12.2012 - 3 K 2074/12 -, juris, wonach § 33 i Abs. 1 GewO für einen Anspruch auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis mit dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 01.07.2012 und des folgenden Landesglücksspielgesetzes - LGlüG - vom 20.11.2012 nicht mehr anwendbar ist; vgl. weiterhin vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 09.04.2013 - 2 K 163/13 -, nachfolgend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.06.2013 - 6 S 857/13 - VG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 -, juris).

    Vielmehr spricht nach vorläufiger Beurteilung manches dafür, dass der in § 42 Abs. 1 LGlüG vorgesehene Mindestabstand sowie der in § 42 Abs. 2 LGlüG vorgesehene Ausschluss einer Erlaubnis bei einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen durch den hiermit verfolgten Zweck, die Spielsucht zu bekämpfen, grundsätzlich gerechtfertigt sein könnte (so auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 16.01.2013 - 2 K 2508/12 -, vom 09.04.2013 - 2 K 163/13 - und vom 25.04.2013 - 5 K 212/13 -, juris; vgl. außerdem VG Freiburg, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.).

    Dagegen soll sie nicht die Neukonzessionierung unter Zurückstellung der mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag verfolgten Allgemeinwohlinteressen (u. a.: Eindämmung der Glücksspiel- und Wettsucht, vgl. § 1 Nr. 1 GlüÄndStV) erleichtern (so ausführlich VG Freiburg, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in dem Beschluss vom 13.12.2012 - 3 K 2074/12 -, juris, ausgeführt: "... Die Anwendung der §§ 24, 25 GlüÄndStV bzw. §§ 41, 42 LGlüG führt zu einer sogenannten unechten Rückwirkung.

  • VG Oldenburg, 03.09.2013 - 12 B 5441/13

    Berufsausübungsregelung; Enteignung; Geldspielautomat; Gesetzgebungskompetenz;

    Sie knüpfen in tatbestandlicher Hinsicht an einen in der Vergangenheit begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt im Sinne der Verschlechterung einer Rechtsposition an, und stellen damit eine unechte Rückwirkung dar; eine solche ist zulässig, wenn sie durch angemessene Übergangsregelungen aufgefangen bzw. abgemildert wird und Vertrauensgesichtspunkte nicht entgegenstehen; dies ist vorliegend in Gestalt der Übergangsfristen gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV erfolgt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 3 K 2074/12 -, juris, Rn 20; VG Berlin, a.a.O., Rn 177; Bay.VerfGH, a.a.O., Rn 90 ff.).
  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Eine Erlaubnis nach § 33i GewO ist an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebunden (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 3 K 2074/12 - VG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2013 - 4 K 342.12 - VG Osnabrück, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 1 B 13/13 -).
  • VG Freiburg, 30.07.2013 - 5 K 2495/12

    Ausschluss von mehr als einer Spielhalle in einem baulichen Verbund durch den

    § 42 Abs. 2 LGlüG verstößt nicht gegen das Recht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Gewährleistung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG), den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. auch, allgemein zur Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen, BayVerfGH a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 16.01.2013 - 2 K 2508/12 - und Beschl. v. 13.12.2012 - 3 K 2074/12 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2013 - 6 S 857/13 -).
  • VG Oldenburg, 03.09.2013 - 12 B 5333/13

    Berufsausübungsregelung; Betreiberwechsel; Enteignung; Geldspielautomat;

    Diese Erlaubnis wird personen- und raumbezogen erteilt (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer: GewO, Kommentar, Stand: Februar 2013, § 33 i, Rn 20; VG Freiburg, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 3 K 2074/12 -, juris, Rn 17; VG Stade, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 6 B 2788/13 -, V.n.b.; VG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2013 - 4 K 342/12 -, juris, Rn 17; VG Osnabrück, Beschluss vom 4. Juni 2013 - 1 B 13/13 -, V.n.b.); sie wird unwirksam, sobald bei einer dieser Bezugsgrößen eine wesentliche Veränderung eintritt (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer: GewO, Kommentar, a.a.O.; VG Osnabrück, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2013, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13

    Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51

    Die Antragstellerin war bei Abschluss des Mietvertrags im März 2011 und erst recht bei Tätigen der Investitionen für Umbau und Einrichtung der Spielhallen ab Januar 2012 wohl nicht in ihrem Vertrauen darin geschützt, dass die gewerberechtlichen Anforderungen für Spielhallen, welche jedenfalls in ihr Grundrecht gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen, nicht in absehbarer Zeit und mit unechter Rückwirkung erheblich verschärft würden (so schon, zu anderen Fallgestaltungen, VG Freiburg, Beschl. v. 13.12.2012 - 3 K 2074/12 - juris und nunmehr auch Beschl. v. 09.04.2013 - 2 K 163/13 -).
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